Steuern für ausländische Arbeitskräfte (Expatriates)
Mit Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz werden Sie in der Regel in der Schweiz steuerpflichtig. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Besteuerung von ausländischen Arbeitskräften unterstützen wir Sie gerne professionell in allen Steuerfragen.
Falls Sie in einem Unternehmen mit Schweizer Domizil arbeiten und ein jährliches Bruttoeinkommen ab CHF 120‘000 beziehen, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung ausfüllen. Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie, indem wir alle zulässigen Abzüge in der Steuererklärung geltend machen. Falls Sie sich für unseren Service interessieren, rufen Sie uns unverbindlich an.
Beträgt das jährliche Bruttoeinkommen weniger als CHF 120‘000, muss in der Regel keine Steuererklärung ausgefüllt werden, da nur die Quellenbesteuerung angewendet wird. Auch hier gibt es oft Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.