Möchten Sie nicht schon lange Ihren Nachlass regeln?

Erbrecht

Es ist sinnvoll, wenn Sie sich bereits heute Gedanken darüber machen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passiert. Wir zeigen Ihnen, was das Gesetz regelt und über welche Teile Ihres Vermögens Sie frei bestimmen können. Vielleicht möchten Sie auch einer bestimmten Person etwas Spezielles zuweisen oder jemand anderem nur den Pflichtteil. Die Regelung des Nachlasses gibt Klarheit und hilft Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Dienstleistungen Erbrecht:

Testament / Nachlassplanung
Beratung von Erbengemeinschaften
Mandate bei Willensvollstreckungen
Erbteilungen / Erbvorbezüge / Schenkungen
Steuerberatung bei Erbschaftsangelegenheiten

Vorsorgeauftrag

Das Erwachsenenschutzrecht fördert in erster Linie die Selbstbestimmung. Wird eine Person urteilsunfähig (z.B. durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt), sieht das Erwachsenenschutzrecht den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung vor. Im Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt. Die Vorsorge umfasst die Bereiche Personensorge, Vermögensverwaltung sowie Vertretung im Rechtsverkehr. Ein fehlender Vorsorgeauftrag kann zu komplizierten Verhältnissen führen, wenn zum Beispiel der Ehepartner nicht über pflegerische oder medizinische Massnahmen der urteilsunfähigen Person bestimmen kann. Ohne Vorsorgeauftrag sieht das Erwachsenenschutzrecht vor, dass von der KESB ein Beistand bestimmt wird.