Mit Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz werden Sie in der Regel in der Schweiz steuerpflichtig. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Besteuerung von ausländischen Arbeitskräften unterstützen wir Sie gerne professionell in allen Steuerfragen.
Falls Sie in einem Unternehmen mit Schweizer Domizil arbeiten und ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens CHF 120‘000 beziehen, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung ausfüllen. Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie indem wir alle zulässigen Abzüge in der Steuererklärung geltend machen. Falls Sie sich für unseren Service interessieren, rufen Sie uns unverbindlich an.
Ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung C werden durch den Arbeitnehmer monatlich die Quellensteuern abgezogen. Falls Sie ein Jahreseinkommen über CHF 120‘000 beziehen, werden die Quellensteuern mit dem Ausfüllen der Steuererklärung wieder rückvergütet. Beträgt das jährliche Bruttoeinkommen weniger als CHF 120‘000, muss keine Steuererklärung ausgefüllt werden.
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